Regierungsrat beschliesst erste Quick Wins zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

Der Kanton Basel-Stadt soll auch in Zukunft ein moderner und attraktiver Arbeitgeber sein. Der Regierungsrat hat deshalb das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert. Das Projekt ist in verschiedene Arbeitspakete (Cluster) unterteilt und auf fünf Jahre angelegt. Als Teil des Projekts wurde im April 2024 die erste gesamtkantonale Mitarbeitendenbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Sogenannte Quick Wins werden zudem fortlaufend realisiert. So hat der Regierungsrat unter anderem eine Vermittlungsprämie, höhere Lernendenlöhne und die Entschädigung der Umkleidezeit beschlossen.

Am 20. März 2024 hat der Regierungsrat das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert. Basel-Stadt soll auch in Zukunft ein guter, konkurrenzfähiger Arbeitgeber sein, aber seine Stärken ausbauen und moderner werden. Das Projekt ist in die fünf Cluster «Arbeitszeit», «Entlöhnung», «Beginn und Beendigung Arbeitsverhältnis», «Arbeitgebermarketing» und «Führung und Entwicklung» aufgeteilt.

Ergebnisse gesamtkantonale Mitarbeitendenbefragung
Bereits durchgeführt wurde eine gesamtkantonale Befragung der Mitarbeitenden zur Zufriedenheit mit den Anstellungsbedingungen. Rund die Hälfte aller Mitarbeitenden hat sich an der Befragung beteiligt (50.2 Prozent).

Die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung 2024 beim Kanton Basel-Stadt bewegen sich insgesamt auf einem positiven Niveau. Der Regierungsrat ist erfreut, dass die Mitarbeitenden über alle Departemente ein sehr hohes Commitment (Treue, Identifikation und Leistungsbereitschaft) zum Arbeitgeber Basel-Stadt haben. Auch die Arbeitszufriedenheit wird von den Mitarbeitenden positiv eingeschätzt (65 Prozent bezeichnen sich als sehr oder grösstenteils zufrieden, 19 Prozent als eher zufrieden) und liegt im Vergleich mit anderen kantonalen Verwaltungen auf demselben Niveau.

Für die Mitarbeitenden sind die vier Faktoren «Arbeitsklima und Team», «Arbeitsinhalt und Sinnhaftigkeit der Arbeit», «Lohnnebenleistungen», «Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben» am relevantesten für die Arbeitgeberattraktivität. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die Mitarbeitenden grundsätzlich zufrieden sind mit ihrem Arbeitsinhalt sowie mit den Aspekten der Arbeitszeit. Das sind Stärken der Arbeitgeberattraktivität. Diese gilt es zu pflegen und weiterzuentwickeln.

Verbesserungspotenziale werden unter anderem bei den Themen Entlöhnung, Gesundheit und Personalentwicklung festgestellt. Gerade beim Thema Lohn sind die Rückmeldungen unterschiedlich. So werden beispielsweise die Sozialleistungen als sehr attraktiv wahrgenommen, bei den Lohnnebenleistungen hingegen ist das Verbesserungspotenzial gross. Dies stützt das Vorhaben des Regierungsrats, mit einer Anpassung des Lohngesetzes die Grundlage für Lohnnebenleistungen zu schaffen (siehe Quick Wins).

Ausführliche Informationen zur Mitarbeitendenbefragung 2024 finden Sie im Bericht des externen Dienstleisters. Die Ergebnisse werden nun von den Fachpersonen in den Departementen respektive im Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» vertieft analysiert und bearbeitet.

Quick Wins fortlaufend umsetzen
Aus den fünf Arbeitspaketen werden sogenannte Quick Wins identifiziert, die innerhalb von rund zwei Jahren umgesetzt werden können. Der Regierungsrat hat folgende erste Quick Wins beschlossen.

  • Vermittlungsprämie: Der Pilotversuch mit einer Vermittlungsprämie ist bis Ende 2026 befristet. Bestehende Mitarbeitende erhalten für die Vermittlung von neuen Mitarbeitenden in bestimmten, vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Funktionen eine finanzielle Anerkennung von 1000 Franken.
  • Umkleidezeit anrechnen: Umkleidezeit soll neu als Arbeitszeit entschädigt werden. Von dieser Massnahme profitieren insbesondere die Blaulichtorganisationen. Der Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten von 720'000 Franken pro Jahr, die dem Grossen Rat vorgelegt werden.
  • Lohnnebenleistungen: Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Gesetzesanpassung für Lohnnebenleistungen («Fringe Benefits») zur Attraktivitätssteigerung vor.
  • Höhere Löhne für Lernende: Die Lernendenlöhne beim Arbeitgeber Basel-Stadt liegen grossmehrheitlich unter den durchschnittlichen Löhnen im Markt. Daher werden auf Start des neuen Lehrjahres ab August 2024 die Löhne aller Lernenden erhöht. Zudem werden die Löhne der Ausbildungen mit Berufsattest (EBA) und Fähigkeitszeugnis (EFZ) vereinheitlicht.
  • Höhere Anfangslöhne bei Funktionen ohne Ausbildungsvoraussetzung: Bei den Stellen ohne Ausbildungsanforderung wird die Einstufungstabelle so angepasst, dass ab Alter 18 bereits Stufe 1 zur Anwendung kommt. Zudem wird bei der Einstufung neu bereits für zwei statt bisher drei Altersjahre eine Lohnstufe gewährt. Neue Mitarbeitende in diesen Funktionen erhalten so je nach Alter rund 250 bis 300 Franken mehr Lohn pro Monat.
  • Vorgeburtsurlaub: Der Regierungsrat führt einen dreiwöchigen Schwangerschaftsurlaub vor dem errechneten Geburtstermin ein. Damit erfüllt er eine politische Forderung aus dem Parlament (Anzug Christoph Hochuli). Der Arbeitgeber Basel-Stadt gewährt damit insgesamt 19 Wochen Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub.

Löhne steigen per 2025
Die Löhne der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt steigen auf das Jahr 2025 zusätzlich zum ordentlichen Teuerungsausgleich um 2.6 Prozent. Grund dafür sind gesetzliche Vorgaben, welche im Rahmen der Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt festgelegt wurden. Der Pensionskassenabzug wurde 2010 zeitlich befristet um 1.6 Prozent erhöht und wird nun wieder reduziert. Dieser Zusatzbeitrag der Arbeitnehmenden diente der Stärkung des Deckungsgrads der Pensionskasse. Ebenso steigt per 2025 der Lohn um 1.0 Teuerungsprozent, weil das Personal im Rahmen der Sanierung auf den Teuerungsausgleich verzichtet hat. Diese Massnahmen haben keinen direkten Zusammenhang mit dem Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern». Trotzdem wirkt sich die entsprechende Erhöhung der Löhne positiv auf die Attraktivität des Arbeitgebers Basel-Stadt aus.

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