Bildmarke ohne Wortmarke
Die Bildmarke als illustratives Gestaltungselement darf unbeschränkt in Grösse und Tonalität eingesetzt werden. Dabei gelten folgende Regeln:
Die Proportionen (1:1.6) bleiben erhalten.
![baselstab in seiner proportion](/.imaging/mte/webbs-desktop/amt-rt-large/dam/staatskanzlei/migrated/kommunikation/corporate-design/basiselemente/logo-bildmarke/baselstab/jcr:content/baselstab.png)
Der Baselstab als illustratives Element ist niemals der alleinige gestalterische Mittelpunkt. Er ist immer nur unterstützende Illustration.
![](/.imaging/mte/webbs-desktop/amt-rt-large/dam/staatskanzlei/migrated/kommunikation/corporate-design/basiselemente/logo-bildmarke/merchandisingartikel/jcr:content/merchandisingartikel.png)
Sind Sie sich nicht sicher, ob der Baselstab ausnahmsweise ohne Wortmarke verwendet werden darf, wenden Sie sich an die Staatskanzlei.