Sponsor, Co-Organisator oder Partner
Ausrichtung zu Fremd-Logos
Das Logo des Kantons Basel-Stadt bzw. die Logos der Departemente können auf Fremd-Publikationen und weiteren Produkten platziert werden, nämlich dann, wenn der Kanton als Sponsor, Co-Organisator oder Partner mit seinem Logo auftritt.
Das Logo des Kantons Basel-Stadt kann als Gast auf Fremd-Publikationen auftreten. Hierbei gelten die definierten Richtlinien bezüglich Farbe (siehe Farbe) und Schutzzone (siehe Schutzzone).
Ausrichtung / Grösse
Kantons- und Departementslogos werden in optisch gleicher Grösse zu Fremd-Logos gesetzt. Kantons- und Departementslogos treten als Sponsor, Co-Organisator oder Partner immer ohne Abteilungsbezeichnung auf.
Abstand
Der Mindestabstand vom Logo zum Umfeld beträgt mindestens eine halbe Baselstab-Höhe beziehungsweise 2 X.
Hauptsponsor
Ist der Kanton Hauptsponsor, sollte er an erster Stelle und prominenter als die anderen Sponsoren platziert werden.
Farbe
Wenn immer möglich, sollte das Logo schwarz angewendet werden. Ist dies nicht möglich, wird das Logo negativ, weiss verwendet.
Kontrast
Ist der Hintergrund zu unruhig und das Logo weder in negativer noch in positiver Form leserlich, wird das Logo mit einer weissen Fläche hinterlegt.