Wahlen Strafgericht
18. August 2024
Ersatzwahl von drei Präsidien sowie die Wahl von zwei zusätzlichen Präsidien des Strafgerichts
Kandidaturen
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 24. Juni 2024 um 09.00 Uhr abgelaufen.
Die Namen der Kandidierenden finden Sie hier:
Die definitiven Kandidaturen werden im Kantonsblatt publiziert.
Für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 22. September 2024 müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Mittwoch, 21. August 2024, 12.00 Uhr, im Besitz des Ressorts Wahlen und Abstimmungen sein.
Weitere Informationen
Kantonsblattpublikationen:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl von drei Präsidien des Strafgerichts (100%, 100% und 50%) sowie die Wahl von zwei zusätzlichen Präsidien des Strafgerichts (80% und 50%) vom 18. August 2024 (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027) (Kantonsblatt vom 29. Mai 2024)
- Ersatzwahl von drei Strafgerichtpräsidien (100%, 100% und 50%); Wahl von zwei zusätzlichen Strafgerichtspräsidien (80% und 50%) (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027); Termin (Kantonsblatt vom 29. Mai 2024)