OECD-Mindestbesteuerung: Regierungsrat investiert in Standortmassnahmen

Der Regierungsrat reagiert mit dem Basler Standortpaket auf die Einführung der schweizerischen Ergänzungssteuer. Ziel des Basler Standortpakets ist es, die Attraktivität des Standortes Basel im nationalen und internationalen Wettbewerb zu erhalten. Das Basler Standortpaket umfasst Fördermassnahmen in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt sowie steuerliche Massnahmen für den Kanton Basel-Stadt. Den Ratschlag zum Basler Standortpaket hat der Regierungsrat nun dem Grossen Rat überwiesen.

Der Kanton Basel-Stadt gehört zu den führenden Wirtschaftsstandorten in der Schweiz. Im Bereich Life Sciences ist Basel-Stadt auch international von grosser Bedeutung. Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung von 15 Prozent für grosse internationale Unternehmen bedeutet eine steuerliche Mehrbelastung und verschlechtert die Attraktivität des Standorts für betroffene Unternehmen markant. Ohne Gegenmassnahmen droht, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Basel-Stadt abwandern sowie künftige Investitionen nicht in Basel-Stadt getätigt werden. Dies hätte erhebliche negative Folgen für die Volkswirtschaft, die Bevölkerung und die Kantonsfinanzen. Auch für die Schweiz wäre mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Von einem erfolgreichen Wirtschaftsstandort Basel-Stadt profitiert die gesamte Schweiz, beispielweise durch die Arbeitsplätze, die Bundessteuern der Unternehmen und die Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA). 2024 zahlt Basel-Stadt 198 Mio. Franken an den NFA.

Standortförderung konzentriert sich auf drei Themenfelder
Das Basler Standortpaket soll sicherstellen, dass der Kanton Basel-Stadt auch in Zukunft ein guter Standort für Investitionen bestehender wie auch neuer Unternehmen bleibt. Unternehmen sollen auf der Basis klarer Kriterien ab 2025 Förderbeiträge oder international anerkannte Steuergutschriften beim Kanton beantragen können. Die Standortförderungsmassnahmen konzentrieren sich auf die drei Themenfelder Innovation, Gesellschaft und Umwelt.

Im Fördergebiet Innovation werden Personalaufwendungen für innovative Tätigkeiten im Kanton Basel-Stadt (Forschung, Entwicklung, Innovation) gefördert. Auch Standortbekenntnisse, also das Halten und die Neuansiedlung von physischen Anlagen für Forschung, Entwicklung und Innovation im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz, sind förderberechtigt.

Im Fördergebiet Gesellschaft steht die Förderung einer freiwilligen Elternzeit im Vordergrund. Der Kanton will die Elternzeit in Firmen, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht, finanziell unterstützen. Ebenso förderberechtigt sind neuartige Forschungskooperationen mit Hochschulen, die von globalem Nutzen sind.

Mit den Massnahmen im Fördergebiet Umwelt wird die konkrete Reduktion von Treibhausgasen in den Firmen finanziell unterstützt und die Energieeffizienz gefördert.

Fonds Innovation-Gesellschaft-Umwelt
Die Beiträge in den Gebieten Innovation, Gesellschaft und Umwelt gehen mit Ausnahme der Forschungskooperationen an die Wirtschaft. Sie werden einem neuen «Fonds Innovation-Gesellschaft-Umwelt» entnommen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dass der Fonds jährlich mit mindestens 150 Mio. Franken und maximal 300 Mio. Franken geäufnet wird.

Steuerliche Massnahmen
Der Regierungsrat spricht sich zudem für steuerliche Massnahmen aus. So soll einerseits befristet auf zehn Jahre eine zweite Tarifstufe von 8.5 Prozent für Gewinne über 50 Mio. Franken bei der kantonalen Gewinnsteuer eingeführt werden. Andererseits soll die maximale Ermässigung aufgrund der Patentbox bei der kantonalen Gewinnsteuer von 40 Prozent auf 5 Prozent des steuerbaren Gewinns reduziert werden. Beide Massnahmen führen dazu, dass mehr Mittel für den Erhalt der Standortattraktivität zur Verfügung stehen. Dies führt zu mehr Planungssicherheit für den Kanton und bei den Unternehmen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Einführung einer zweiten Tarifstufe ohne negative Folgen auf KMU und Start-ups umgesetzt werden kann, weil diese in der Regel einen Gewinn von unter 50 Mio. Franken aufweisen. Der Bund wird trotzdem noch in erheblichem Umfang vom Basler Standortpaket profitieren. Gemäss Schätzungen ist aufgrund dieser steuerlichen Massnahmen und aufgrund der schweizerischen Ergänzungssteuer mit Mehreinnahmen von jährlich rund 270 Mio. Franken bis 310 Mio. Franken zu rechnen. Dies ermöglicht es dem Kanton, den Fonds Innovation-Gesellschaft-Umwelt zu finanzieren, ohne die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu gefährden.

Für die Umsetzung der Standortförderungsmassnahmen und die steuerlichen Massnahmen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Teilrevision des Standortförderungs- und des Steuergesetzes. Die Teilrevisionen der beiden Gesetze sowie die zugehörigen Verordnungen sollen auf Anfang 2025 in Kraft gesetzt werden.

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