Touristische Stadtrundfahrten künftig auch via Marktplatz möglich

Der Regierungsrat passt die Zufahrtsverordnung Innenstadt an: Somit können Sightseeing-Busse künftig auch den Marktplatz anfahren, der sich in der verkehrsberuhigten Innenstadt befindet. Der Regierungsrat folgt damit dem Willen des Grossen Rates. Die angepasste Verordnung tritt per 1. Oktober 2018 in Kraft.

Bisher durften Busse für touristische Stadtrundfahrten nicht durch die verkehrsberuhigte Innenstadt fahren. Nun passt der Regierungsrat die Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt vom 13. August 2013 an: Neu kann eine Dauerbewilligung für regelmässige touristische Stadtrundfahrten mit Cars auf der Strecke Spiegelgasse (ab Fischmarktbrunnen) – Stadthausgasse – Marktplatz – Eisengasse – Schifflände – Blumenrain beantragt werden. Das Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Fotografieren ist auf dieser Strecke allerdings nicht erlaubt – dies mit Blick auf die Verkehrssicherheit und aus betrieblichen Gründen in Zusammenhang mit dem Öffentlichen Verkehr insbesondere in der Eisengasse und an der Schifflände. Andere Routen durch die verkehrsfreie Innenstadt wie beispielsweise jene über den Münsterplatz sind auch künftig nicht für touristische Fahrten zugänglich. Mit dieser Verordnungsanpassung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Anzug René Häfliger (LDP) betreffend «touristische Attraktivitätssteigerung Dank sinnvollen Citybus-Routen» abzuschreiben.

Der Regierungsrat hat zudem weitere kleinere Anpassungen an der Zufahrtsverordnung beschlossen. Neu ist die Zufahrt mit Fahrzeugen, die aufgrund einer Bewilligung in der Innenstadt aufgestellt werden dürfen, bewilligungsfrei erlaubt (etwa für Food Trucks/Café-Mobile), was eine Vereinfachung für Veranstalter darstellt. Auch können für Fahrzeuge, die ein zentraler Bestandteil eines Umzuges mit sportlichem oder kulturellem Charakter sind, neu explizit Kurzbewilligungen erteilt werden, sofern am Umzug ein öffentliches Interesse besteht (beispielsweise FCB-Corso an Meisterfeiern oder die Tattoo-Parade). Schliesslich entfällt die bisherige Gebühr für die Eröffnung eines Kundenkontos für Kurzbewilligungen, da im Rahmen des Impulsprogramms E-Government das kostenlose kantonale Kundenkonto eingeführt wurde.

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