Kompromiss zur Steuervorlage 17 in Basel-Stadt

In Gesprächen zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 in Basel-Stadt wurde ein Kompromiss gefunden, der von den Präsidentinnen und Präsidenten von acht im Grossen Rat vertretenen Parteien mitgetragen wird. Der Kompromiss schafft Investitionssicherheit für den Standort, entlastet die heute ordentlich besteuerten Unternehmen und hält die Belastung für internationale Unternehmen tragbar. Für die Bevölkerung beinhaltet das Paket eine spürbare Senkung der Einkommenssteuer, einen sozialpolitischen Ausgleich zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden und einen Ausbau der Prämienverbilligung.

Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Botschaft zur Steuervorlage 17 den eidgenössischen Räten vorgelegt. Der Bundesrat schlägt vor, die nicht mehr international akzeptierten Steuerstatus aufzuheben. Im Gegenzug will der Bundesrat neue, international weit verbreitete steuerliche Massnahmen einführen, den Kantonen finanziellen Spielraum schaffen und als sozialpolitischen Ausgleich die Mindestansätze für die Familienzulagen erhöhen.

Die Statusgesellschaften haben für Basel-Stadt eine sehr hohe fiskalische und volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie tragen zu 60% an die Einnahmen des Kantons aus der Gewinn- und Kapitalsteuer bei (496 Mio. Franken). Die betroffenen Branchen bieten 32‘000 Vollzeitstellen im Kanton an.

Für den Kanton Basel-Stadt ist eine breit abgestützte und rasche Umsetzung der Steuervorlage 17 unverzichtbar. Der Regierungsrat suchte deshalb das Gespräch mit den im Grossen Rat vertretenen Parteien. Die Gespräche hatten zum Ziel, noch vor der Verabschiedung des Ratschlags einen Konsens zu finden. In den Gesprächen konnte ein Kompromiss gefunden werden, der von den Präsidentinnen und Präsidenten von acht Parteien mitgetragen wird.

Der Basler Kompromiss
Investitionssicherheit für Unternehmen
Die Steuervorlage 17 sieht eine Aufhebung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerstatus vor. Um die Attraktivität des Standorts für Forschung und Entwicklung zu erhalten, soll erstens die international verbreitete Patentbox eingeführt werden. Zweitens wird die ordentliche Gewinnsteuerbelastung auf 13% (inklusive direkte Bundessteuer) gesenkt. Drittens soll der ordentliche Kapitalsteuersatz auf 1‰ reduziert werden. Der Kanton Basel-Stadt würde damit bei der Unternehmensbesteuerung im Vergleich zu den Umsetzungsplänen der übrigen Kantone im vorderen Mittelfeld liegen. Die Senkung der Gewinnsteuersätze beim Kanton kommt indirekt den Anteilseignern zugute. Um eine Unterbesteuerung der Dividenden zu kompensieren, wird die Teilbesteuerung der Dividenden von heute 50 Prozent auf neu 80 Prozent erhöht. 

Sinkende Steuern und sozialpolitischer Ausgleich für die Bevölkerung
Der finanzielle Spielraum des Kantons soll als Chance genutzt werden, um ein Reformpaket vorzulegen, das auch der Gesamtbevölkerung direkt zugutekommt.

Erstens sollen die Einkommenssteuern sinken: Der untere Einkommenssteuersatz soll von 22.25% auf 21.50% gesenkt werden. Zudem soll der Versicherungsabzug für selbstbezahlte Prämien der obligatorischen Krankenversicherung um 1‘200 Franken pro erwachsene Person auf neu 3‘200 Franken erhöht werden. Beide Elemente werden schrittweise umgesetzt und an Bedingungen betreffend die finanzielle Nachhaltigkeit geknüpft.

Zweitens sollen – als Beitrag der Wirtschaft – die Kinder- und Ausbildungszulagen spürbar erhöht werden. Bisher liegen die Mindestsätze im Kanton Basel-Stadt auf dem bundesrechtlichen Minimum von 200 Franken (Kinderzulagen) bzw. 250 Franken (Ausbildungszulagen) pro Monat. Neu sollen sie 275 Franken (Kinderzulagen) bzw. 325 Franken (Ausbildungszulagen) betragen. Parallel zur Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen wird ein Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen eingeführt. Dieser Ausgleich stellt sicher, dass die Belastung auch für wenig gewinnstarke Branchen mit eher tiefen Durchschnittslöhnen verkraftbar bleibt.

Drittens sollen die kantonalen Beiträge an die Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung um 10 Mio. Franken erhöht und damit insbesondere der untere Mittelstand entlastet werden.

Ergebnis des Pakets: Mehr Entlastung für die Bevölkerung
Unternehmen und Aktionäre werden per Saldo um 100 Mio. Franken pro Jahr entlastet. Davon stammen 200 Mio. Franken Entlastung aus den Massnahmen bei Gewinn- und Kapitalsteuern, 30 Mio. Franken Belastung aus der höheren Dividendenbesteuerung und 70 Mio. Franken Belastung aus den höheren Kinder- und Ausbildungszulagen.

Die Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung summieren sich auf 150 Mio. Franken pro Jahr. Davon kommen 70 Mio. Franken aus der Senkung der Einkommenssteuern, 10 Mio. Franken aus der Erhöhung der Prämienverbilligung und 70 Mio. Franken aus der Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen.

Für den Kanton kommt es zu einer Belastung von 150 Mio. Franken pro Jahr. Davon sind 170 Mio. Franken Belastung auf die eigentliche Reform der Unternehmensbesteuerung, 80 Mio. Franken Belastung auf die Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung und 100 Mio. Franken erwartete Entlastung auf die Bundesreform zurückzuführen.

Im Vergleich zu den Eckwerten des Regierungsrates, die am 7. Dezember 2017 präsentiert wurden, führt der Kompromiss zu einer noch stärkeren Entlastung der Bevölkerung. Der Regierungsrat hält die Belastung für den Kantonshaushalt von 150 Mio. Franken für verantwortbar. Er gewichtet den Kompromiss hoch, da er die Chance auf eine erfolgreiche Umsetzung verbessert.

Weiteres Vorgehen  
Mit dem vorgelegten Ratschlag kann der Grosse Rat mit der Beratung der Steuervorlage 17 beginnen. Der Regierungsrat strebt an, das Paket so weit wie möglich per 2019 in Kraft zu setzen. Er fordert das Bundesparlament erneut auf, den Kantonen ein rasches Handeln zu ermöglichen.

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