Immissionskataster Basel-Stadt 2010 und 2017 verglichen

Der Immissionskataster, welcher eine nahezu flächendeckende Darstellung der Belastung durch elektromagnetische Strahlung im Kanton Basel-Stadt ermöglicht, wurde über die Jahre 2010 und 2017 verglichen. Sowohl im Jahr 2010 wie auch im 2017 wurden die Grenzwerte mit grosser Reserve eingehalten. Der Regierungsrat informiert den Grossen Rat jährlich über den aktuellen Stand und die Entwicklung der Immissionen nichtionisierender Strahlung.

Der Immissionskataster stellt die räumliche Verteilung der mittleren Belastung mit nichtionisierender Strahlung (NIS) im Kanton Basel-Stadt dar, welche durch ausserhalb von Gebäuden installierte stationäre Mobilfunk-, Funkruf- und Rundfunk-Sendeanlagen verursacht wird. Die dargestellten Werte sind das Ergebnis von Modellberechnungen, welche die technischen Daten der Antennen jeweils etwa Mitte Jahr berücksichtigen.

Die vom Bund vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte für die elektrische Feldstärke liegen zwischen 28 und 61 Volt pro Meter (V/m). Sowohl im Jahr 2010 wie auch im 2017 wurden diese Grenzwerte mit grosser Reserve eingehalten. Bereits im Jahr 2010 lagen die Immissionen zum grössten Teil unterhalb 1 V/m. Obschon in den folgenden Jahren die Anzahl der Mobilfunkanlagen um rund 6 Prozent zugenommen hat und bestehende Anlagen ausgebaut wurden, hat sich daran bis zum Jahr 2017 kaum etwas verändert: Ein Vergleich der beiden Feldstärkekarten zeigt, dass die Immissionen über den grössten Teil der berechneten Fläche mit ± 0.1 V/m annähernd gleich geblieben sind. Das Vorkommen von Zunahmen von über 0.1 V/m während der betrachteten sieben Jahre ist relativ gering. Da auch Abnahmen zu verzeichnen sind und die Gesamtbelastung nach wie vor tief ist, wird die Entwicklung als geringfügig eingestuft. Die vom Lufthygieneamt beider Basel auf dem Congress Center Basel und auf dem Vogesenschulhaus betriebenen automatischen Messstationen, welche die NIS von Sendeanlagen kontinuierlich messen, registrierten ebenfalls tiefe Werte.

Das kantonale Umweltschutzgesetz sieht seit Anfang 2010 vor, dass der Regierungsrat jährlich dem Grossen Rat über den Stand und die Entwicklung der Immissionen nichtionisierender Strahlung berichtet. Der aktuelle Bericht deckt die Jahre 2016 und 2017 ab.

nach oben