Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Initiative „Recht auf Wohnen“ für rechtlich zulässig zu erklären und ihm (dem Regierungsrat) zur Berichterstattung zu überweisen. So kann der Regierungsrat zu ergreifende Massnahmen vertieft prüfen und darlegen, wie bei einer allfälligen Annahme die Initiative umgesetzt werden könnte. (Auskunft: Regula Küng, Leiterin Wohnraumentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 88 91)
  • dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Volksinitiative „zur Stärkung der politischen Bildung (JA zu einem Fach Politik)“ für rechtlich zulässig zu erklären und sie dem Regierungsrat zur Berichterstattung an den Grossen Rat zu überweisen. Der Bericht bietet Gelegenheit für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Initiative auf Stundentafel, Lehrplan, Laufbahnverordnung oder Ausbildung der Lehrpersonen. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Heiner Vischer LDP) betreffend „Publizierung dauerhafter Markierungs- und Signalisationsänderungen im Kantonsblatt“ als erledigt abzuschreiben. Im Zusammenhang mit der Änderung der Signalisationsverordnung des Bundes werden im Kanton Basel-Stadt seit Frühjahr 2016 neu auch Anordnungen von Markierungen publiziert, die gemäss SSV nicht zwingen veröffentlicht werden müssen. So geht der Kanton im Sinne der Transparenz beispielsweise beim Wegfall von Parkplätzen durch Markierungsänderungen über das gesetzlich vorgesehene Mass hinaus. Damit werden die im Anzug formulierten Anliegen vollumfänglich erfüllt. (Auskunft: Romeo di Nucci, Stv. Leiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 64)
  • in einer teilrevidierten Verordnung die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge erlassen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 gleichzeitig mit der Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge in Kraft. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • den dritten Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten über das Jahr 2016 verabschiedet und an den Grossen Rat mit Antrag zur Kenntnisnahme überwiesen. Die Nettoleistungen der obligatorischen Krankenversicherung pro versicherte Person im Kanton Basel-Stadt sind 2016 um 2.4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Tel. 061 267 95 21)
  • den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan des Tiefbauamts betreffend Aufhebung der Strassenlinie sowie die Umgestaltung der Oekolampad-Anlage/Oekolampadstrasse inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile sowie der Höhenkoten der Strassenlinien genehmigt. Die Oekolampad-Anlage, ein für das umliegende Quartier wichtiger Freiraum, der von Jugendlichen sowie Eltern mit Kindern stark genutzt wird, muss saniert werden. Für die Aufwertungsmassnahmen müssen drei Bäume ersetzt werden, die Oekolampadstrasse als Spielstrasse wird in die Anlage integriert. Dafür müssen drei Parkplätze aufgehoben werden. Häufige Einzelmassnahmen zur Sanierung haben zu einem heute uneinheitlichen Bild der Anlage geführt, die bezüglich ihrer Infrastruktur auch nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Der Belag in der Oekolampadstrasse ist zudem sanierungsbedürftig. Im Zuge der Umgestaltung wird die bereits seit 20 Jahren verkehrsberuhigte Oekolampadstrasse als Spielstrasse in die Anlage integriert werden, womit es mehr Platz für verschiedene Freizeitaktivitäten gibt. Der Grosse Rat hat am 28. Oktober 2015 den dafür erforderlichen Ausgaben zugestimmt. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente begrüsst. Die Teilrevision enthält die Ausführungsvorschriften zu den neuen Regelungen im Patentgesetz, welches unter anderem einen längeren Patentschutz für Kinderarzneimittel vorsieht. (Auskunft: Dorothee Frei, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung des Ausführungsrechts zum revidierten Heilmittelgesetz grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden aber auch einige Änderungen und Präzisierungen vorgeschlagen. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 33)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorgesehene Regelung für eine regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat weist aber darauf hin, dass er durch die Erhöhung der Franchisen eine finanzielle Mehrbelastung durch die Kantone und Gemeinden bei den Ausgaben für Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe erwartet. (Auskunft: Dr. Nora Bertschi, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 69 04)

 

Hinweise:

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 17. Oktober 2017 statt.

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

nach oben