Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat…

  • dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Initiative „Mieterschutz beim Einzug (Ja zu bezahlbaren Neumieten)“ dem Stimmvolk mit der Empfehlung auf Annahme zu unterbreiten. Mit der sogenannten Formularpflicht sollen Vermieterinnen und Vermieter bei einem Leerwohnungsbestand von unter 1,5 Prozent dazu verpflichtet werden, bei Abschluss eines neuen Mietvertrags den vorherigen Mietzins bekannt zu geben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Eine Formularpflicht haben aktuell sieben Kantone, deren Einführung ist ohne grossen administrativen Aufwand möglich. (Auskunft: Regula Küng, Leiterin Fachstelle Wohnraumentwicklung, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 88 91)
  • dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Initiative „Mieterschutz am Gericht (Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren) ohne Gegenvorschlag dem Stimmvolk mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die heutige Regelung sozialpolitisch adäquat ist. Die Gerichtsgebührenverordnung berücksichtigt den speziellen Charakter der mietrechtlichen Streitigkeiten, indem für einen Grossteil dieser Streitigkeiten bereits heute die Kosten der Verfahren vor Gericht um 70 Prozent reduziert werden. Die Initiative ist gemäss dem Regierungsrat weder notwendig noch überwiegend vorteilhaft. (Auskunft: Regula Küng, Leiterin Fachstelle Wohnraumentwicklung, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 88 91)
  • dem Grossen Rat eine Vorlage (Ratschlag) zu einer Änderung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) unterbreitet. Erstens soll mit einer neuen Bestimmung die gesetzliche Grundlage für die Verwendung einer Personenidentifikationsnummer im internen Datenverkehr der kantonalen Verwaltung geschaffen werden. Dies ist notwendig, da der Einsatz einer Personen-ID mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kollidieren kann. Zweitens soll die bestehende kategorische Anonymisierungspflicht bei der Zugangsgewährung zu Personendaten auf Gesuch hin leicht gelockert werden, um im Einzelfall dem öffentlichen Interesse an Information und Transparenz besser gerecht werden zu können. Grundsätzlich bleibt es aber bei der Pflicht zur Anonymisierung. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Personen-ID sowie gestützt auf einen Beschluss des Regierungsrates vom 11. Februar 2014, eine Bestimmung über die Vorgaben der rechtlichen Grundlagen von Datenschutzpools in die Informations- und Datenschutzverordnung aufzunehmen, hat der Regierungsrat auch eine Verordnung über den Datenmarkt erlassen. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00), für Auskünfte zur Verordnung über den Datenmarkt: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Brigitte Hollinger, SP) betreffend „Lohngleichheit zwischen Frau und Mann“ als erledigt abzuschreiben. Es besteht auf kantonaler Ebene kein Handlungsbedarf für das Einrichten einer Behörde nach Gleichstellungsgesetz mit erweiterten Kompetenzen, da der Bundesrat beschlossen hat, die verfassungsrechtliche Lohngleichheit mit zusätzlichen staatlichen Massnahmen durchzusetzen. Im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt läuft momentan eine Testphase, welche mit Stichkontrollen die Einhaltung der Lohngleichheit überprüft. Der Regierungsrat wird 2018 über das weitere Verfahren diesbezüglich entscheiden. (Auskunft: Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 82)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mirjam Ballmer, GB) betreffend „Überprüfung der Vorschriften für Clubs und Bars“ als erledigt abzuschreiben. Das zum Zeitpunkt der Ausschreibung befürchtete Clubsterben ist erwartungsgemäss ausgeblieben. Es besteht nach wie vor eine gesunde Clubszene in Basel. Die vielerorts falsch interpretierte Anleitung für Lärmschutzmessungen stellt kein Hindernis für die Entstehung von Clubs und Bars dar, sondern ermöglicht im Gegenteil die einheitliche Beurteilung von verschiedenen Musikstilen und generiert so für Investoren und Betreiber Planungssicherheit. (Auskunft: Medienstelle Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 52)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mirjam Ballmer, GB) betreffend „ökologischer Fussabdruck in Basel-Stadt messen“ als erledigt abzuschreiben. Gestützt auf das kantonale Umweltschutzgesetz erstellt der Kanton Baselstadt seit 1991 zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft einen Umweltbericht, seit 2007 als Internetversion. Dieser Bericht wurde jetzt neu aufgebaut und gestaltet. Er wird am 11. Juli aufgeschaltet. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • in der Beantwortung der Petition „Für ein Verbot von Uber in Basel“ zum Ausdruck gebracht, dass der Regierungsrat gegenüber neuen Anbietern im lokalen Personentransportgewerbe solange keine Bedenken haben kann, als der Dienst mit den geltenden bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben vereinbar ist. Aktuell sind bei der der Kantonspolizei Basel-Stadt 44 Verfahren wegen Verdachts auf berufsmässigen Personentransport ohne entsprechende Führerausweiskategorie hängig. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen Staatsbeitrag für die Jahre 2018 bis 2020 von jährlich 280‘000 Franken (insgesamt 840‘000 Franken) für die Fachstelle Plusminus des Vereins Budget- und Schuldenberatung zu bewilligen. Dies entspricht einer Erhöhung um jährlich 40‘000 Franken, begründet wird diese durch die Reduktion des Trägerbeitrags und die Praktikumsfinanzierung durch die Caritas. (Auskunft: Jacqueline Lätsch, stv. Amtsleiterin Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 93)
  • das Bau- und Verkehrsdepartement ermächtigt, den Baurechtsvertrag betreffend Bau und Betrieb des Parkings Kunstmuseum zu unterzeichnen. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Regierungsrates zur Investitionsgesellschaft. (Auskunft: Daniel Scheuner, Rechtsdienst Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 38)
  • die Ausgabenbewilligung für die Neugestaltung des Nachtigallenwäldeli um 1,654 auf neu 8,854 Millionen Franken und die Ausgabenbewilligung für die Revitalisierung Birsig im Bereich Parkdeck Heuwaage um 1,218 auf neu 5,178 Millionen Franken erhöht. Die Mehrkosten für diese Projekte ergaben sich aus zweierlei Gründen: Zum einen für zusätzliche Hochwasserschutzmassnahmen für den Birsig, zum anderen für die umfangreicher als vorgesehen ausgefallene Entsorgung von Altlasten und damit verbundenen Bodenaustausch. Die Mehrkosten werden mit Mitteln aus dem Mehrwertabgabefonds finanziert. Zur Eröffnung des Nachtigallenwäldeli vgl. auch die  Medienmitteilung vom 10. Juni 2017  . (Auskunft: Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • für die Konkretisierung des Siegerprojekts aus dem Wettbewerb zur Gestaltung des Rümelinsplatzes (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 22. März 2017 ) sowie für Vorarbeiten für weitere Gestaltungsprojekte (z.B. Freie Strasse) und projektbegleitende Kommunikation Ausgaben in der Höhe von 520‘000 Franken zu Lasten der entsprechenden Rahmenausgabenbewilligungen genehmigt. (Auskunft: Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 72)
  • den Jahresbericht 2016 der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen zur Kenntnis genommen. Meldepflichtige arbeiteten in Basel-Stadt im vergangenen Jahr insgesamt 477‘843 Arbeitstage, was im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um 3,8 Prozent entspricht. Im Rahmen von Lohnerhebungen wurden erneut Lohnunterbietungen festgestellt, welche aber in den meisten Fällen durch die Verständigungsverfahren korrigiert werden konnten. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • vom Geschäftsbericht und der Jahresrechnung 2016 der BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel Kenntnis genommen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Ausschreibung und Vergabe von neuen Mobilfunkfrequenzen grundsätzlich begrüsst. Er fordert jedoch wegen des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung eine Eingrenzung der Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren auf die bisherigen Netzbetreiberinnen. (Auskunft: Axel Hettich, Abteilungsleiter Nichtionisierende Strahlung, Lufthygieneamt beider Basel, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 552 61 48)
  • 31 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 19 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 15. August 2017 statt.

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