Einwohner- und Zivilstandswesen mit neuer Organisation: Regierungsrat genehmigt totalrevidierte kantonale Zivilstandsverordnung

Durch die Neuorganisation des Einwohner- und Zivilstandswesens in Basel-Stadt werden die bisherigen Amtsstrukturen vereinfacht und die Dienstleistungen effizienter erbracht. Dies spiegelt sich auch in der totalrevidierten kantonalen Zivilstandsverordnung, die der Regierungsrat verabschiedet hat. Der Erlass ist klarer strukturiert und deutlich schlanker.

Die neu per 1. Januar 2018 in «Bevölkerungsamt» umbenannte Dienststelle besteht aus den Abteilungen «Einwohneramt» und «Passamt» am Standort Spiegelgasse 6 sowie der Abteilung «Zivilstandsamt» an der Rittergasse 11. Als Folge einer Gesamtaufgabenüberprüfung sind Hierarchien abgebaut und die Organisation insgesamt verschlankt worden. Indem eine für alle Abteilungen tätige Stabsstelle eingerichtet wurde, können einerseits Synergien geschaffen und anderseits die Abteilungen im Tagesgeschäft entlastet werden. Die bisherige im Zivilstandswesen zwischen dem Bevölkerungsamt und dem Zivilstandsamt bestehende Aufteilung der Aufsicht fällt dahin. Die Aufsichtsfunktionen werden künftig allein durch das Bevölkerungsamt wahrgenommen.

Änderungen in der Bundesgesetzgebung, die Umstrukturierungen beim neuen Bevölkerungsamt sowie die erwähnte Verschiebung der Aufsichtsfunktionen im Zivilstandswesen machten eine Totalrevision der kantonalen Zivilstandsverordnung notwendig. Der ab 1. Januar 2018 gültige Erlass gliedert sich neu systematisch in drei Kapitel (Organisation, Behördliche Informations- und Mitwirkungspflicht, Rechtsweg), überflüssig gewordene oder bereits auf Bundesebene festgehaltene Bestimmungen wurden gestrichen. Die neue Verordnung sieht zudem vor, dass die Zuständigkeit für Namensänderungsgesuche vom Justiz- und Sicherheitsdepartement an das Bevölkerungsamt delegiert wird.

Im Nachvollzug der eidgenössischen Zivilstandsverordnung verzichtet künftig auch der Kanton Basel-Stadt darauf, Geburten und Todesfälle im Kantonsblatt zu veröffentlichen. Basel-Stadt war einer der wenigen Kantone, der dies noch praktiziert hatte. Der Bund begründet die Streichung vorab mit den Vorgaben des Datenschutzes. Die Information über Todesfälle bleibt im Kanton indes weiterhin gewährleistet. Das Bestattungswesen der Stadtgärtnerei veröffentlicht – sofern die Angehörigen zustimmen – sämtliche im Kanton Basel-Stadt gemeldeten Todesfälle.

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