Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Balz Herter (CVP) betreffend Erhöhung der Steuerfreigrenze für Angehörige der Milizfeuerwehr“ zur Ausarbeitung eines Gesetzesartikels zu überweisen. Die Erhöhung des Steuerfreibetrags auf den Sold der Milizfeuerwehrleute von 5‘000 auf 10‘000 Franken führt zu einer Vereinheitlichung mit den Nordwestschweizer Kantonen Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau. Die mit der Erhöhung verbundenen Steuerausfälle sind verschwindend klein, da die wenigsten Milizfeuerwehrleute einen Sold von mehr als 5‘000 Franken im Jahr haben. (Auskunft: Stephan Stauber, Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) drei Motionen zum Thema E-Mobile als Anzug zu überweisen. (Motion Heiner Vischer (LDP) betreffend „Förderung von elektrischen Autos im Berufsverkehr“, Motion Thomas Grossenbacher (GB) und Stephan Luethi-Brüderlin (SP) betreffend „Rahmenkredit für einen nachfragegesteuerten Ausbau von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-Mobile“ und Motion Aeneas Wanner (GLP) betreffend „gesetzliche Regelung der Versorgungssicherheit für E-Mobile“). Weil Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität sinnvoll sind, erarbeiten die zuständigen verwaltungsinternen Fachstellen ein Gesamtkonzept Elektromobilität. Dieses Konzept soll aufzeigen, ob, wo und wie der Kanton Elektrofahrzeuge am wirkungsvollsten fördern kann. (Auskunft: Simon Kettner, Mobilität/Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.061 267 81 19)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Dominique König-Lüdin (SP) betreffend „Anpassung der Motorfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge und Motorräder an die Regelung von Personenwagen“ nicht zu überweisen. Die in der Motion vorgeschlagenen Bemessungskriterien (CO2-Ausstoss und Fahrzeuggewicht) sind nur bei den Personenwagen zur Bemessung einer ökologisierten Motorfahrzeugsteuer tauglich. Der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt stehen derzeit keine Werte über den Kohlendioxid-Ausstoss der schweren Motorwagen zur Verfügung. Im Gegensatz zu den Personenwagen lassen sich diese Werte auch nicht anhand der CO2-Verordnung des Bundes errechnen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • Der Regierungsrat hat die Statuten des Vereins Agglo Basel angepasst. Ab 2018 übernimmt der Verein zusätzlich die Trägerschaft der Angebotsplanung der trinationalen S-Bahn-Basel. Zu diesem Zweck treten das Bundesland Baden Württemberg, die Région Grand Est und der Kanton Jura dem Verein bei. Dank dieser Zusammenarbeit soll das Angebot der S-Bahn attraktiver und die Strassen der Agglomeration Basel wirkungsvoll entlastet werden. Gleichzeitig hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, die Mitgliedschaftsbeiträge des Kantons Basel-Stadt an den Verein AggloBasel für die Jahre 2017 bis 2020 von insgesamt 2,358 Millionen Franken zu genehmigen. (Auskunft: Alain Groff, Leiter Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 57)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug David Jenny, FDP) betreffend „Koordination der Regelung betreffend Anwaltsexamen mit dem Kanton Basel-Landschaft“ als erledigt abzuschreiben. Das Begehren, das kantonale Anwaltsexamen zweimal statt wie bisher einmal wiederholen zu können, soll nicht weiterverfolgt werden. Ansonsten würde eine ungewollte Differenz zum Kanton Basel-Landschaft entstehen. Ein gleichlautender Vorstoss im Kanton Basel-Landschaft wurde vom Landrat deutlich abgelehnt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • das aktualisierte Natur- und Landschaftsschutzkonzept der Gemeinde Riehen genehmigt. (Auskunft: Dr. Yvonne Reisner, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 37)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Verordnungsentwürfe zur Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung grundsätzlich begrüsst. Im Bereich des Agglomerationsverkehrs ist insbesondere vorgesehen, Fristen für die Realisierung von Massnahmen einzuführen. Der Regierungsrat regt an, diese nicht wie vorgeschlagen auf vier, sondern auf sechs Jahre festzusetzen. (Auskunft: Roger Reinauer, Kantonsingenieur, Leiter Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 24)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Sachplans Asyl grundsätzlich gutgeheissen. Basel-Stadt wird weiterhin Standortkanton eines Bundeszentrums bleiben und legt Wert darauf, dass bei der Ausgestaltung von Zentren und des Betriebs auf ein vernünftiges Unterbringungsmodell gesetzt wird und namentlich den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie auch von besonders verletzlichen Personen Rechnung getragen wird. (Auskunft: Martin Sandtner, Städtebau & Architektur Leiter Planungsamt, , Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 27
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision der Sportförderungsverordnung, der Verordnung des VBS über die Sportförderprogramme und -projekte sowie der Verordnung des BASPO über „Jugend und Sport“ grundsätzlich begrüsst. Aus Sicht des Regierungsrates muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass die etablierten kantonalen Förderinstrumente weiterhin bestehen können. (Auskunft: Peter Howald, Leiter Sportamt Basel-Stadt, Erziehungsdepartement, Tel: 061 267 57 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagenen Änderungen beim Kinderdrittbetreuungskostenabzug grundsätzlich begrüsst. Aus Sicht des Regierungsrats geht allerdings die vorgeschlagene Erhöhung bei der direkten Bundessteuer auf 25‘000 Franken zu weit. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagenen Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung an die aktuelle Bundesgesetzgebung grundsätzlich begrüsst. Vorgesehen sind beispielsweise neue Bestimmungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, welche nun ohne Befristung möglich sind.
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung der vorgeschlagenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und berufliche Vorsorge im Sinne einer Modernisierung der Aufsicht grundsätzlich begrüsst. Insbesondere unterstützt er die Schaffung einer proaktiven risikoorientierten Aufsicht. (Auskunft: Mike Oberholzer, Ausgleichskasse Basel-Stadt, Tel. 061 685 22 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz grundsätzlich begrüsst. Dadurch erhalten Tierärztinnen und Tierärzte eine flexiblere Pikettdienstregelung. Abgelehnt wird hingegen im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz die Pikettregelung für kleinere Betriebe. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • 52 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

nach oben