Geltungsbereich CD

Das Corporate Design gilt grundsätzlich für die gesamte Verwaltung des Kantons Basel-Stadt bzw. der Stadt Basel. Nicht zur kantonalen Verwaltung gehören der Grosse Rat, die gerichtlichen Behörden, die selbstständigen Betriebe (wie Universität, Fachhochschulen, BVB, IWB) und die Gemeinden.

Der Regierungsrat kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen. Der Antrag für eine Ausnahme ist bei der Staatskanzlei einzureichen, die dem Regierungsrat mit ihrer Stellungnahme berichtet. Folgende Kriterien können für eine Bewilligung sprechen:

1. Die Stelle agiert nicht primär hoheitlich und steht in Konkurrenz zu privaten Anbietern: Sie muss deshalb von der Öffentlichkeit nicht als staatliche Institution wahrgenommen werden.

2. Die Stelle tritt gemeinsam mit gleichgestellten externen Partnern auf.

Drucksachen und andere Kommunikationsmittel für zeitlich beschränkte Kampagnen,
Anlässe, Projekte usw. unterstehen ebenfalls dem Corporate Design. Allerdings sind
Ausnahmen möglich. Es können zum Beispiel projektweise Logos kreiert werden. Über sämtliche Ausnahmen entscheidet die Staatskanzlei. Kriterien dafür sind die Konkurrenz zu privaten Anbietern, ein Zielpublikum, das eine besondere Kommunikation verlangt, und der Einbezug von externen Partnern.