Verbote
Alle Änderungen am Logo verfälschen den Charakter und sind daher unzulässig. Dies sind insbesondere Abweichungen im Schrifttyp, das Weglassen oder Hinzufügen einzelner Teile und das Verzerren des Logos.
Logoelemente und Typografie
Logoelemente dürfen nicht weggelassen und/oder vertauscht werden.
Wortmarke
Die Wortmarke ist definiert. Sie dient ausschliesslich der Bezeichnung des Kantons, der Departemente, der Ämter oder Bereiche und Abteilungen. Nicht erlaubt sind zum Beispiel Projekttitel oder nicht der Hierarchie entsprechende Angaben in der Wortmarke.
Schrift
Die Wortmarke wird immer in Arial gesetzt. Die Schriftgrösse ist definiert (siehe Schrift).
Farben
Das Logo ist in Schwarz gehalten. Das Logo darf nicht aufgerastert oder in einer anderen Farbe angewendet werden (siehe Farbe).
Schutzzone
Fremde Bildelemente oder Texte dürfen nicht innerhalb der Schutzzone liegen (siehe Schutzzone).
Positionierung
Das Logo darf nicht gedreht werden.