Bildmarke ohne Wortmarke

Die Bildmarke als illustratives Gestaltungselement darf unbeschränkt in Grösse und Tonalität eingesetzt werden. Dabei gelten folgende Regeln:

Die Proportionen (1:1.6) bleiben erhalten.

baselstab in seiner proportion

Der Baselstab als illustratives Element ist niemals der alleinige gestalterische Mittelpunkt. Er ist immer nur unterstützende Illustration.

 

Sind Sie sich nicht sicher, ob der Baselstab ausnahmsweise ohne Wortmarke verwendet werden darf, wenden Sie sich an die Staatskanzlei.